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Gesetze – Biersteuer.
- Seit dem 1. Juli 2007 ist das neue Biersteuergesetz in Kraft.
- Der Steuertarif ist in 3 Kategorien unterteilt, Leichtbiere bis 10 Grad Plato, Normal und Spezialbiere von 10.1 - 14.0 Grad Plato und Starkbiere über 14.1 Grad Plato.
- Die Steuersätze betragen pro Hektoliter Leichtbier Fr. 16.88, Normal- und Spezialbier Fr. 25.32 und Starkbier Fr. 33.76.
- Kleine Brauereien mit einer Jahresproduktion unter 55'000 hl werden zu einem reduzierten Satz besteuert.
- Für Hausbrauereien ist ein steuerbefreiter Eigenkonsum von jährlich 400 Liter zulässig, bei Vereinsbrauereien 800 Liter.
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