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Gesetze – Jugend und Alkohol.

Der Schutz von Minderjährigen gemäss Strafgesetzbuch

«Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann,...
verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft».

Verbot von Werbung, die gezielt an Jugendliche gerichtet ist

Verordnung über alkoholische Getränke, Art. 4
«Jede Anpreisung alkoholischer Getränke, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, ist untersagt. Verboten ist insbesondere die Werbung:

  1. an Orten, wo sich hauptsächlich Jugendliche aufhalten;
  2. in Zeitungen, Zeitschriften oder andern Publikationen, die hauptsächlich für Jugendliche bestimmt sind;
  3. auf Schülermaterialien (Schulmappen, Etuis, Füllfederhaltern usw);
  4. mit Werbegegenständen, die unentgeltlich an Jugendliche abgegeben werden, wie T-Shirts, Mützen, Fähnchen, Badebälle;
  5. auf Spielzeug;
  6. durch unentgeltliche Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche;
  7. an Kultur-, Sport- oder andern Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden.

Alkoholische Getränke dürfen nicht mit Angaben oder Abbildungen versehen werden, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richten oder entsprechend aufgemacht sein».

Bierkonsum bei Jugendlichen hat nicht zugenommen

Die Langzeitstudie der sfa (Schweizerische Fachstelle für Alkoholprobleme) vom Frühling 2003 zeigt, dass der Bierkonsum bei Jugendlichen nicht signifikant zugenommen hat.

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