Brauqualität   IG unabhängiger Klein- und Mittelbrauereien    
     
 
Über uns
Bieriges
Gesetze LebensmittelrechtBiersteuer Einweg-Mehrweg Alkohol im Strassenverkehr Werbeverbote Jugend und Alkohol Bierlieferverträge
Infothek
FAQ
Links
Kontakt
Home

Gesetze – Alkohol im Strassenverkehr.

Seit dem 1. Januar 2005 gilt die 0,5 Promille Grenze im Schweizer Strassenverkehr. Die 1-Glas-Regel ist für Bier irreführend und nachweislich falsch. Bier wird vom Körper besser und schneller verdaut und führt zu viel tieferen Promille-Werten.

Aus Österreich ist durch einen wissenschaftlichen Test in Zusammenarbeit mit der Bundespolizeidirektion Graz belegt, dass 1 Liter Spezialbier (5,0 Volumenprozent) zu einem durchschnittlichen Blutalkoholwert von 0,47 Promille führen. 2 - 3 Stangen sind also innerhalb der Toleranz und können problemlos getrunken werden.

Grössenverhältnisgrösser

Im Juli 2005 fand in Zürich ein wissenschaftlicher Test mit Leichtbier (2,4 Volumenprozent) statt. Die Testpersonen mussten alle 20 Minuten 0,5 Liter Leichtbier trinken. Nach dem Konsum von 1,5 Litern Leichtbier lag der Blutalkoholwert bei 0,29 Promille, also deutlich unter der Toleranzgrenze. Einige Testpersonen waren nicht einmal in der Lage, diese Menge Bier zu trinken.

Fazit: Mit Leichtbier kann die 0,5 Promille-Grenze fast nicht überschritten werden.

Grössenverhältnis grösser

top

 
  Interessengemeinschaft unabhängiger Klein- und Mittelbrauereien
Splügenstrasse 9 • 9008 St. Gallen • Telefon 071 243 04 84 •